Gesetzliche Richtlinien

Gesetzliche Richtlinien für den Betrieb von Repeaterstationen:
Der Hersteller hat dieses Gerät nach CE Richtlinien hergestellt! Bitte beachten Sie, dass es für den Betrieb von Repeaterstationen in bestimmten Staaten bestimmte Zulassungsbedingungen zu erfüllen sind.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das funktechnische Anlagen vor Inbetriebnahme gegebenenfalls beim Inhaber der Funklizenzen und/oder bei der zuständigen Fernmeldebehörde im betreffenden Land angemeldet werden müssen.
Die Fa.GS Tele GmbH übernimmt dafür keinerlei Haftung oder Verantwortung! Verbindliche Auskünfte darüber sind vom Kunden selbst und ausschließlich bei der jeweils zuständigen Fernmeldebehörde oder Inhaber der Funklizenz einzuholen!
In Österreich schreibt die derzeitige Gesetzeslage eine Genehmigung solcher Anlagen vor Inbetriebnahme beim Mobilfunkanbieter oder der zuständigen Fernmeldebehörde vor! Ähnliches gilt auch für einige andere Länder.
Verantwortlich sind jeweils die Betreiber einer Repeater-Anlage. Hersteller (Stella Doradus,etc.) oder die GS Tele GmbH als Verkäufer können nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Der Kunde wurde vor Kaufabschluss über die Gesetzeslage von uns informiert und hat dies durch seine Auftragsbestätigung bzw. Kauf zur Kenntnis genommen!

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